3G in städtischen Einrichtungen

Ab Montag, 20. Dezember 2021 muss für die Inanspruchnahme von Sinsheimer-Dienstleistungen in den Gebäuden der Stadtverwaltung, einschließlich der Verwaltungsstellen und der Tourist-Info, der Nachweis eines negativen Coronatests (Antigen-Schnelltest maximal 24 alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt) oder ein Genesenen- oder Impfnachweis erbracht werden.

Gemäß der aktuellen Landesverordnung jeweils geltende strengere Vorgaben (beispielsweise in der Stadtbibliothek oder bei Veranstaltungen) bleiben dabei bestehen.